4. Mit Verfügung vom 3. Juni 2024 wurde die Klägerin aufgefordert, innert 40 Tagen eine Replik in zwei Exemplaren einzureichen (pag. 60 f.). 5. Mit Replik vom 12. August 2024 (Eingang beim Handelsgericht des Kantons Bern am 14. August 2024) bestätigte die Klägerin ihre Rechtsbegehren (pag. 65 ff.). 6. Mit Verfügung vom 15. August 2024 wurde die Beklagte aufgefordert, innert 40 Tagen eine Duplik einzureichen (pag. 98 f.).