a) unter dem Zeichen «G.________» Tabak, Tabakersatzstoffe, Zigaretten, Zigarren, elektronische Zigaretten, Verdampfer zum Inhalieren für Raucher, Raucherartikel oder Streichhölzer («WAREN») herzustellen, zu lagern, zu importieren oder zu exportieren, anzubieten, zu verkaufen, zu bewerben oder sonst wie in Verkehr zu bringen, b) das Zeichen «G.________» zur Kennzeichnung der WAREN sonst wie im geschäftlichen Verkehr zu gebrauchen oder bei entsprechenden Handlungen Dritter in irgendeiner Weise mitzuwirken.