1. Die Klage wird teilweise gutgeheissen. Das selbständige und dauernde Baurecht ________, das auf der Bauparzelle ________ lastet, fällt vorzeitig an die Grundeigentümerin heim. Der Grundbuchverwalter / die Grundbuchverwalterin des Grundbuchamtes ________ wird nach Rechtskraft des vorliegenden Entscheids angewiesen, die Klägerin als Alleineigentümerin des selbständigen und dauernden Baurechts ________ ins Grundbuch einzutragen. Soweit weitergehend wird auf die Klage nicht eingetreten.