Der Zeit- und Arbeitsaufwand kann für das Gericht aufgrund des einfachen Schriftenwechsels, der nicht durchgeführten Instruktionsverhandlung und der gut siebenstündigen Hauptverhandlung als durchschnittlich bezeichnet werden. Das Geschäft war von durchschnittlicher Komplexität. Insgesamt werden die Gerichtskosten deshalb auf CHF 21’500.00 (inkl. Kosten Grundbuchamt) festgesetzt. 34.3 Die Gerichtskosten werden der unterliegenden Beklagten zur Bezahlung auferlegt. Die Liquidation der Kosten erfolgt nach bisherigem Recht (aArt. 111 Abs. 1 i.V.m. Art.