Fazit 32. Nach dem Gesagten ist die Klage gutzuheissen, soweit auf sie eingetreten werden kann. Das selbständige und dauernde Baurecht ________, das auf der Bauparzelle 19 ________ lastet, fällt vorzeitig an die Grundeigentümerin heim. Der Grundbuchverwalter / die Grundbuchverwalterin des Grundbuchamtes ________ wird nach Rechtskraft des vorliegenden Entscheids angewiesen, die Klägerin als Alleineigentümerin des selbständigen und dauernden Baurechts ________ ins Grundbuch einzutragen. V. Kosten