___ zwar eine entsprechende Kommunikation, konnte aber nicht erklären, worin sonst der eigentliche Zweck der Sitzung, an der der Gemeindepräsident und der zuständige Gemeinderat persönlich teilnahmen, bestanden hat und wie man zum Schluss verblieben sein soll. Vielmehr sind seine Aussagen zum Inhalt der Besprechung, wonach man über alles Mögliche gesprochen habe und er gedacht habe, alles sei noch unverbindlich, sehr vage und wenig überzeugend (pag. 111 Z. 102 ff.) und widersprechen der im Nachgang dazu ergangenen Kommunikation der Klägerin respektive des zuständigen Gemeinderates H._