35, 56). Die Klägerin bestreitet, dass die Coronapandemie massgeblichen Einfluss auf die Ausführung des Projektes gehabt habe, zumal die Schutzmassnahmen im Verlauf des Jahres 2020 zunehmend gelockert worden seien und spätestens seit Beginn des Jahres 2021 keinerlei Einschränkungen mehr bestanden hätten (Klage, Ziff. III.16; erster Parteivortrag Klägerin, pag. 90).