27.3 Die Klägerin verweist denn zur Begründung der groben Vertragsverletzung auch auf die Verfolgung wirtschaftsfördernder Ziele auf dem betroffenen Grundstück. Sie sei daran interessiert und auch dazu verpflichtet, dass die im «Wirtschaftspark ________» gelegenen Grundstücke bestimmungsgemäss und ertragsbringend genutzt bzw. bewirtschaftet würden (Klage, Ziff. III.14; vgl. auch Parteibefragung G.________, pag. 98 Z. 47 ff., 53 ff.). Die Beklagte führt selber aus, mit dem Wirtschaftspark verfolge die Klägerin die Förderung der örtlichen Wirtschaft und Industrie (Klageantwort, Rz.