11 Baubewilligung rechtskräftig geworden ist und innert den darauffolgenden 24 Monaten nicht mit der Erstellung der Baute begonnen worden ist. Fraglich und zu prüfen ist, ob dies eine schwerwiegende Vertragsverletzung darstellt, welche zum vorzeitigen Heimfall berechtigt. 27.2 Nicht (allein) massgebend ist von vornherein, dass die Parteien das Nichteinhalten dieser Realisierungsfrist in Ziffer 2.3.2 des Baurechtsvertrags (KB 2) als Vertragsverletzung umschrieben, die zum vorzeitigen Heimfall berechtigen sollte.