27. Würdigung 27.1 Die Parteien haben im Baurechtsvertrag vom 12. Juli 2018 eine feste Realisierungsfrist von 24 Monaten ab Rechtskraft der Baubewilligung vereinbart (KB 2, Ziffer 2.3.2). Wann genau die Baubewilligung rechtskräftig geworden ist, ist zwischen den Parteien zwar umstritten. Die Klägerin geht davon aus, dass dies spätestens am 1. Juni 2020 gewesen sei (Klage, Ziff. III.8), die Beklagte nennt diesbezüglich den 14. Mai 2020 (Klageantwort, Rz. 21 f.). Nicht umstritten ist jedoch, dass die