20. Parteistandpunkte 20.1 Die Klägerin macht im Wesentlichen geltend, nach der Anfechtung des Gesamtbauentscheids vor der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) sei die Baubewilligung mit Entscheid der BVD vom 14. April 2020, spätestens aber am 1. Juni 2020 (Zustelldauer, 30-tägige Rechtsmittelfrist), in Rechtskraft erwachsen. Die 24-monatige Realisierungsfrist habe somit am 31. Mai 2022 geendet. Die Beklagte habe den Bau bis zu diesem Zeitpunkt nicht fertiggestellt bzw. überhaupt nicht mit den Bauarbeiten begonnen, womit sie die Frist offensichtlich missachtet habe (Klage, Ziff.