Sie hätten den Sachverhalt und die Anliegen nochmals diskutiert. Der Gemeinderat halte an seinem Entscheid des vorzeitigen Heimfalls fest. Der Gemeinderat mache der Beklagten keinerlei Vorwürfe zum stockenden Projektfortschritt. Wie am 8. August 2022 ausgeführt, seien gewerbliche Baurechte im Wirtschaftspark ________ ein Instrument der Wirtschaftsförderung. Es bestehe zwar Raum für die Realisierung eines alternativen Projekts, aber die Klägerin habe den Anspruch, die Steuerung der Wirtschaftsförderung selber auszuüben und nicht an einen Baurechtsnehmer zu delegieren.