] rasche Rückmeldung und die Bereitschaft, auf eine sofortige Medienmitteilung zu verzichten.». Weiter verwies die Beklagte im Zusammenhang mit den entstandenen Verzögerungen auf die Covid- Pandemie sowie den Ukrainekrieg und führte aus, ihr Verwaltungsrat habe das Geschäft «Bauvorhaben ________» wie in Aussicht gestellt am Montag, 29. August 2022, nochmals eingehend besprochen. Wie Herr F.________ anlässlich des Gesprächs anfangs August 2022 mitgeteilt habe, sei die Beklagte ungeachtet der Hindernisse und Schwierigkeiten weiterhin gewillt, den abgeschlossenen Baurechtsvertrag als loyale Vertragspartnerin zu erfüllen.