113 Z. 189 ff.). 19.7 Am 23. August 2022 gelangte H.________, Gemeinderat der Klägerin, mit einer E- Mail mit dem Betreff «Entwurf Medienmitteilung zum vorzeitigen Heimfall» an die Beklagte. Er führte aus, an der Besprechung mit F.________ vom 8. August 2022 hätten Gemeindepräsident G.________ und er mit F.________ vereinbart, dass ihm die Medienmitteilung über den anstehenden vorzeitigen Heimfall des Baurechts im Wirtschaftspark ________ vor dem Versand zur Stellungnahme zugestellt werde. Der Versand der Medienmitteilung sei auf kommenden Montag, 29. August 2022, 09:00 Uhr, terminiert.