In Ziffer 2.3.2 des Baurechtsvertrags wurde vereinbart, dass die Beklagte innert zwölf Monaten ab Abschluss des Vertrages bei der zuständigen Behörde ein der vorgesehenen Nutzung entsprechendes, bewilligungsfähiges Baugesuch einreicht. In derselben Ziffer hat sich die Beklagte zudem verpflichtet, innert 24 Monaten ab Rechtskraft der Baubewilligung die Erstellung der ober- und/oder unterirdischen Bauten und Anlagen inkl. der erforderlichen Erschliessung zu beenden. 19.3 Die K.________ war als künftige Mieterin der auf dem Grundstück ________ zu erstellenden Baute vorgesehen (Klage, Ziff. III.17; Klageantwort, Rz. 21;