5 selben sowie das Halten, Verwalten und Vermieten von Wohn- und Gewerbebauten (KB 3). 19.2 Am 12. Juli 2018 schlossen die Parteien einen Baurechtsvertrag und liessen diesen öffentlich beurkunden (KB 2). Darin räumte die Klägerin der Beklagten an ihrem Grundstück ________ bis am 31. Dezember 2067 ein selbständiges und dauerndes Baurecht gemäss Art. 675 und 779 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB; SR 220) ein (KB 1; KB 2, Ziffern 2.1 und 3.1). Das entsprechende Grundstück befindet sich im «Wirtschaftspark __