229 ZPO zulässig. 18.3 Im Materiellen wird bezüglich der einzelnen entscheidwesentlichen Elemente zu prüfen sein, ob die jeweiligen Tatsachenbehauptungen und -bestreitungen rechtzeitig – das heisst spätestens zu Beginn der Hauptverhandlung – erfolgt sind. III. Sachverhalt / Streitgegenstand