76 Abs. 1 Bst. b BGG; Urteile des Bundesgerichts 4A_427/2017 vom 22. Januar 2018 E. 1.2, 4A_113/2017 vom 6. September 2017 E. 1.2, 4A_401/2011 vom 18. Januar 2012 E. 4). 15.3 Auf Rechtsbegehren 3 ist daher nicht einzutreten. 16. Die übrigen Prozessvoraussetzungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Auf die Klage wird – mit Ausnahme von Rechtsbegehren 3 – eingetreten. 17. Die Urteile des Handelsgerichts des Kantons Bern werden durch drei Richter gefällt, davon zwei Fachrichter (Art. 3 ZPO i.V.m. Art. 45 Abs. 2 des Gesetzes über die Organisation der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft [GSOG; BSG 161.1]).