_ wurde abgewiesen, dies in antizipierter Beweiswürdigung und weil er rechtzeitig im Tatsachenvortrag hätte gestellt werden müssen. In ihren Schlussvorträgen bestätigten beide Parteien ihre Rechtsbegehren. Der Rechtsvertreter der Klägerin gab seine Kostennote zu den Akten (pag. 125 ff.). 9. Mit Schreiben vom 6. Mai 2024 reichte der Rechtsvertreter der Beklagten seine Kostennote ein (pag. 128 ff.). II. Formelles