8. Die Hauptverhandlung fand am 2. Mai 2024 statt (pag. 86 ff.). Anlässlich der Hauptverhandlung reichte die Klägerin neue Beweismittel ein (Klagebeilagen [KB] 14 und 15), die zu den Akten erkannt wurden. In der Folge wurden die ersten Parteivorträge gehalten, die Beweisverfügung erlassen und Parteibefragungen mit G.________, E.________ sowie F.________ durchgeführt. Der im Anschluss gestellte Antrag der Klägerin auf Wiedererwägung betreffend die Befragung des Zeugen H.________ wurde abgewiesen, dies in antizipierter Beweiswürdigung und weil er rechtzeitig im Tatsachenvortrag hätte gestellt werden müssen.