4. Mit Verfügung vom 5. Februar 2024 wurden die Parteien zur Hauptverhandlung vorgeladen. Gleichzeitig wurden die Parteien aufgefordert, dem Gericht bisher nicht genannte Zeugen sowie Editionen zu nennen und die Personen zu bezeichnen, mit denen eine Parteibefragung durchzuführen ist (pag. 64 f.). 5. Am 11. März 2024 reichte die Beklagte weitere Beweismittel ein (Antwortbeilagen [AB] 56-60) und beantragte, dass Parteibefragungen mit E.________ und F.________ durchgeführt werden sollen (pag. 73 f.). 6. Am 12. März 2024 beantragte die Klägerin, dass die Parteibefragung mit G.________ durchzuführen sei (pag. 77 f.).