2. Das Grundbuchamt ________ sei anzuweisen, den Grundbucheintrag in der Abteilung «Eigentum» des Grundstücks ________ entsprechend Urteil gem. Ziff. I./1. hievor (Grundeigentümerin: Einwohnergemeinde A.________) zu ändern. 3. Es sei vom Nachklagevorbehalt bezüglich ausstehender Baurechtszinse Kenntnis zu nehmen und zu geben. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen 3. Mit Klageantwort vom 26. Oktober 2023 beantragte die Beklagte die kostenfällige Abweisung der Klage (pag. 23 ff.).