44 Das vorliegende Verfahren ist unter Berücksichtigung (auch) des vorsorglichen Massnahmeverfahrens HG 23 73 als leicht überdurchschnittlich aufwändig zu bewerten (vgl. auch E. 45.4 oben). Weiter handelt es sich zwar um ein durchschnittlich anspruchsvolles Verfahren, der Streitwert liegt aber an der obersten Grenze des anwendbaren Tarifrahmens. Der Streitgegenstand bot in tatsächlicher Hinsicht keine besonderen Schwierigkeiten, bewegt sich aber in einem nicht alltäglichen Rechtsgebiet mit Einfluss ausländischen Rechts.