43 45.4 Ausgehend von einem Streitwert von CHF 100'000.00 beträgt der Kostenrahmen CHF 5'000.00 bis CHF 40’000.00 (Art. 96 ZPO i.V.m. Art. 21 EG ZSJ und Art. 42 Abs. 1 Bst. c VKD). Die Bedeutung des Geschäfts ist als durchschnittlich bis leicht überdurchschnittlich zu werten. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Parteien muss als überdurchschnittlich eingestuft werden.