Woraus sich ein derart hoher Aufwand ergeben sollte, ist nicht nachvollziehbar. Auch widerspricht die Aussage der Darstellung des befragten Parteivertreters E.________, wonach vor allem das KYC aufwändig sei. 40.4.6 Ein allfälliger Aufwand, welcher der Beklagten aus Produktanpassungen entsteht, weil mit jeder Beziehung zu ihr aufgrund der standardmässigen Erstellung einer Mastercard automatisch ein US-Bezug hergestellt wird, kann zudem von vorherein nicht berücksichtigt werden (vgl. dazu E. 34.2.1 oben).