Auch Zeuge G.________ vermochte nichts anderes zu bestätigen. Er führte aus, es müsste eine andere Bank gesucht werden, die bereit sei, mit der Beklagten zu kooperieren. Vielleicht gebe es das, vielleicht mit höheren Preisen. Das müsse angeschaut werden und könne nicht pauschal beantwortet werden (Befragung Zeuge G.________, pag. 405 Z. 191 ff.). 35.4 Auch aus den Beziehungen zu den Korrespondenzbanken lassen sich demnach keine schwerwiegenden Rechtsschäden ableiten, sondern (höchstens) ein zusätzlicher Bearbeitungsaufwand.