Nach den bisherigen Feststellungen ist eine Sanktionierung der Beklagten aufgrund der Geschäftsbeziehung mit dem Kläger jedoch als nicht sehr wahrscheinlich zu erachten. Insbesondere sollen gemäss dem US- Recht nur «signifikante» Transaktionen Sanktionen auslösen können. Gemäss den FAQ Nrn. 542 und 1151 hängt die Qualifikation von einer Reihe von Faktoren ab – unter anderen von der Höhe und dem Zweck der Transaktion (vgl. auch E. 19.5.2 oben).