34.2.2 Ebensowenig ist erstellt oder überhaupt rechtsgenüglich behauptet, dass ein Rechtsschaden infolge einer unwissentlichen Involvierung einer US-Person ernsthaft droht. Die Beklagte macht diesbezüglich geltend, sie müsse (theoretisch) sicherstellen, dass bei einer Zahlung, bei welcher auch mehrere Banken beteiligt sein könnten, keine US-Personen in die Abwicklung involviert seien, was zu zusätzlichem Aufwand führe (Klageantwort, Rz. 57; vgl. auch Duplik, Rz. 75). Zeuge F.__