Eine Involvierung des US-Finanzsystems bzw. des US-Dollars ergibt sich daraus nicht. Gemäss der Darstellung der Beklagten verfügt jede PostFinance Card über eine Mastercardfunktion (vgl. Duplik, Rz. 186). Dass dies zum Basis-Paket der Beklagten gehört, es sich dabei um eine US-Unternehmung handelt und damit aus jeder Geschäftsbeziehung der Beklagten eine Verbindung zu den USA entsteht, kann nicht dem Kläger angelastet werden. Die Beklagte geht im Übrigen selber davon aus, dass dieses Problem umgangen werden kann, macht aber geltend, diese Produktanpassung sei mit grossem Aufwand verbunden (Duplik, Rz. 107).