Die Beklagte verweist auf die Gefahr von Primärsanktionen, wenn Transaktionen über das US-Finanzsystem bzw. in US-Dollar abgewickelt würden. Die Beklagte müsse beim Kläger daher jede einzelne Transaktion manuell überprüfen, was einen beachtlichen Mehraufwand darstellen würde (Duplik, Rz. 74 ff.). Diesbezüglich ist zu beachten, dass sich der Grundversorgungsauftrag der Beklagten bloss auf den inländischen Zahlungsverkehr in Schweizer Franken bezieht. Eine Involvierung des US-Finanzsystems bzw. des US-Dollars ergibt sich daraus nicht.