Der Erläuterungsbericht 2012 hält fest, die Post könne Kundinnen und Kunden aus Rechts- und Reputationsgründen im Einzelfall von der Benützung der Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs ausschliessen (S. 25). Weiter werden beispielhaft entsprechende Fälle aufgeführt: «Rechts- und Reputationsschäden drohen beispielsweise, wenn Kunden und Kundinnen unlautere Geschäfte betreiben, bei widerrechtlichem oder strafbarem Verhalten wie Phishing-Fälle, bei undeklarierten Geldern, oder bei unbewilligten Finanzintermediären.»