30. Zusammenfassend ergibt sich aus den konkreten Verhältnissen des Klägers und auch unter Berücksichtigung seiner Sanktionierung in den USA und dem Vereinigten Königreich kein unmittelbarer Widerspruch zu den anwendbaren regulatorischen Bestimmungen. Die aus den besonderen Verhältnissen resultierenden erhöhten Sorgfaltspflichten können grundsätzlich mit entsprechenden Massnahmen sichergestellt und erfüllt werden. Es wird nachfolgend zu prüfen sein, ob diese Massnahmen für die Beklagte mit einem unverhältnismässigen Aufwand verbunden sind und sich daraus allenfalls eine Ausnahme von der Grundversorgung ergibt.