SCHROETER, Die mittelbare Wirkung ausländischer Sanktionen im Schweizer Banken- und Wirtschaftsrecht, SJZ 118/2022 S. 537 f.). 26.3 Soweit die Beklagte allenfalls intern über die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Bestimmungen hinausgehende Richtlinien und Vorgaben erarbeitet hat, ist dies im Zusammenhang mit der Ausnahmenbestimmung von Art. 45 Abs. 1 Bst. a VPG irrelevant. Es handelt sich dabei lediglich um interne Geschäftspolitik, die insbesondere im Bereich der Grundversorgung nicht berücksichtigt werden kann und namentlich auch nicht durch eine Genehmigung der FINMA zu einem Ausnahmegrund im Sinne von Art.