US-Recht 18. Im Hinblick auf die Prüfung des streitgegenständlichen Sachverhalts auf das Vorliegen eines Ausnahmegrundes sind auch die Bestimmungen des US-Rechts betreffend Listung des Klägers sowie deren Auswirkungen auf Schweizer Finanzinstitute und die Beklagte im Speziellen von Bedeutung. Auch das ausländische Recht ist von Amtes wegen festzustellen (vgl. E. 10.3.2 oben).