Nun hat das Bundesgericht entschieden, dass die Post die Dienstleistungen im Zahlungsverkehr jedem Kunden anbieten muss, dass sie sich also nicht weigern darf, ein Konto zu eröffnen, selbst wenn sie triftige Anhaltspunkte dafür hat, dass das Geld krimineller Herkunft ist. Die Post hat die Verwaltung nach diesem Bundesgerichtsurteil gebeten, im Postgesetz eine diesbezügliche Regelung zu treffen, damit sie sich nicht ohne Verschulden der Komplizenschaft in kriminellen Dingen schuldig macht oder Aufträge erfüllen muss, die dem öffentlichen und auch dem sittlichen Empfinden zuwiderlaufen.