Das geschah zum Schutz der Post, aber auch im Interesse der öffentlichen Sicherheit. Nun hat das Bundesgericht entschieden, dass die Post die Dienstleistungen im Zahlungsverkehr jedem Kunden anbieten muss, dass sie sich also nicht weigern darf, ein Konto zu eröffnen, selbst wenn sie triftige Anhaltspunkte dafür hat, dass das Geld krimineller Herkunft ist.