Die Notwendigkeit der Aufnahme dieser Bestimmung ist Folge eines neuen Bundesgerichtsentscheides, bei dem es um den Zahlungsverkehr bei der PostFinance geht. Die bisherige Praxis bestand darin, dass die Post Kontoeröffnungen verweigerte, wenn sie Anhaltspunkte dafür hatte, dass mit den Geldern kriminelle Machenschaften wie etwa Geldwäscherei verbunden waren. Das geschah zum Schutz der Post, aber auch im Interesse der öffentlichen Sicherheit.