«Der Bundesrat bestimmt diese Dienstleistungen im Einzelnen und legt die Vorgaben zum Zugang nach Rücksprache mit den Kantonen und Gemeinden fest.» Es ist zu prüfen, ob der Bundesrat mit seiner Verordnungsbestimmung die ihm damit vom Gesetzgeber delegierten Kompetenzen offensichtlich gesprengt hat oder die Bestimmung aus anderen Gründen gesetz- oder verfassungswidrig ist. 16.3.6 Zunächst ist festzuhalten, dass der Wortlaut der Gesetzesbestimmung weit gehalten ist. In Abs. 2 findet sich einzig die Vorgabe, dass Dienstleistungen aus Gründen der Gefahrenabwehr oder des Schutzes berechtigter Interessen von der Grundver-