32 PG für die Gerichte mit Blick auf Art. 190 der Schweizerischen Bundesverfassung (BV; SR 101) verbindlich. Im Einzelnen führt Prof. Dr. J.________ aus, aus der Entstehungsgeschichte von Art. 32 PG ergebe sich, dass mit den Formulierungen in Abs. 2 und 4 keine Einschränkung der Kompetenzen des Bundesrates angestrebt worden sei, sondern vielmehr gerade die Möglichkeit von Einschränkungen der Grundversorgung gestärkt werden sollte (Rz. 28). Aus verfassungsrechtlicher Sicht könne dem allenfalls entgegenstehen, dass eine solche Delegation als zu weitgehend verstanden werde.