13 16.3 Umstritten ist, ob für den Ausnahmetatbestand des unverhältnismässigen Aufwands gemäss Art. 45 Abs. 1 Bst. a VPG mit Art. 32 PG eine genügende gesetzliche Grundlage vorliegt. 16.3.1 Das Bundesgericht hat die Frage bislang offengelassen (vgl. Urteil 4A_84/2021 vom 2. Februar 2022 E. 5.2.2 in fine). In der Literatur wird dies zumindest kritisch hinterfragt.