43 VPG). Damit hat der Grundversorgungsauftrag zum einen die Funktion, Geld zugunsten von Dritten zu verschieben und zum anderen, Bargeld auf das eigene Zahlungsverkehrskonto einzubezahlen und damit sicher auf einem eigenen Konto zu hinterlegen. Nicht im Grundversorgungsauftrag enthalten ist jedoch die reine Verschiebung von Vermögenswerten, welche es Dritten ermöglichen soll, Vermögenswerte an weitere Dritte zu verschieben.