13. Streitgegenstand 13.1 Nicht umstritten ist, dass der Kläger Wohnsitz in der Schweiz hat und die Vertragsbeziehung mit der Beklagten insofern in den Anwendungsbereich des Grundversorgungsauftrags gemäss Art. 43 Abs. 1 VPG fällt (vgl. etwa Klageantwort, Rz. 61; Duplik, Rz. 121). 13.2 Umstritten und zu prüfen ist dagegen, ob ein Ausnahmetatbestand erfüllt ist, der die Beklagte von ihrem Grundversorgungsauftrag in Bezug auf die Kontobeziehung in Schweizer Franken entbindet. IV. Rechtliche Grundlagen