12. Parteistandpunkte 12.1 Der Kläger beantragt die Aufrechterhaltung des auf ihn lautenden Kontos mit der IBAN ________ in Schweizer Franken. Er beruft sich auf den Grundversorgungsauftrag der Beklagten und macht geltend, er sei für das Bezahlen von üblichen Verbindlichkeiten des alltäglichen Lebens auf ein Konto bei der Beklagten angewiesen. Ein Ausnahmegrund liege nicht vor und die Beklagte sei verpflichtet, ihm ein Konto für den inländischen Zahlungsverkehr in Schweizer Franken zur Verfügung zu stellen. Im Übrigen verletze die Beklagte mit ihrem Vorgehen das Diskriminierungsverbot.