9 enthaltsbewilligung B, ist mit einer Schweizerin verheiratet und hat mit dieser fünf Kinder (Klagebeilagen [KB] 1-3; Klage, Rz. 18; vgl. Klageantwort, Rz. 24). Der Kläger wurde in den USA als «Specially Designated National» (nachfolgend: SDN) identifiziert und auf die Sanktionsliste des OFAC gesetzt (AB 2-4). Auch das Vereinigte Königreich erliess gegen den Kläger finanzielle Sanktionen (AB 5 und 6). In der Schweiz ist der Kläger nicht sanktioniert (KB 8).