11. Gestützt auf die eingereichten Akten und die Ausführungen der Parteien präsentiert sich der unbestrittene Sachverhalt wie folgt: 11.1 Der Kläger ist eine natürliche Person russischer Staatsbürgerschaft mit Wohnsitz in der Schweiz. Er verfügt weiter über die Staatsbürgerschaft von St. Kitts und Nevis. Er hat seinen Wohnsitz seit dem 12. Juli 2005 in ________, besitzt eine Auf-