Im Zusammenhang mit den Ausnahmebestimmungen der VPG ist die Verbindlichkeit und Tragweite der OFAC-Sanktionen in der Schweiz von Belang und von Amtes wegen zu prüfen. Hierfür sind sämtliche zugänglichen Rechtsquellen beizuziehen, mithin auch die FAQ. Denn auch bei der Ermittlung von ausländischem Recht gilt der Grundsatz «iura novit curia» (vgl. etwa CASHIN RITAINE, Le juge suisse confronté au droit étranger, in: SZIER 2015, S. 33 ff., insb. S. 39 ff.). Die FAQ Nrn.