Es handelt sich dabei um einen auf den 27. Februar 2025 datierten Handelsregisterauszug der Beklagten (AB 52), die «frequently asked questions» (FAQ) Nr. 1151 des US Office of Foreign Assets Control (nachfolgend: OFAC), aktualisiert per 12. Juni 2024 (AB 53), sowie die FAQ Nr. 1152 des OFAC, ebenfalls aktualisiert per 12. Juni 2024 (AB 54). Gleichzeitig brachte die Beklagte zusammengefasst vor, das Risiko für die Beklagte, vom OFAC sanktioniert zu werden, sei in Bezug auf den Kläger in der Zwischenzeit noch erhöht worden, weil nun Transaktionen in jeder Währung sowie sämtliche Finanzdienstleitungen der Beklag-