229 ZPO wurde im Rahmen der ZPO-Revision zur Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung per 1. Januar 2025 revidiert. Für das vorliegende bereits zuvor rechtshängige Verfahren gilt Art. 229 ZPO jedoch noch in der bisherigen Fassung (vgl. Art. 407f ZPO e contrario).