Die Hauptverhandlung fand am 2. April 2025 statt (pag. 359 ff.). Anlässlich der Hauptverhandlung wurden zunächst die ersten Parteivorträge gehalten, wobei die Beklagte zusätzlich einen Novenvortrag hielt und neue Beweismittel einreichte (Antwortbeilagen [AB] 52-54). Anschliessend wurde die Beweisverfügung erlassen und eine Parteibefragung mit E.________ (Vertreter der Beklagten) durchgeführt. Der Kläger war an der Hauptverhandlung nicht persönlich anwesend und liess seinen Antrag auf Parteibefragung zurückziehen. Weiter wurden F.________, G.________ sowie H.________ als Zeugen befragt.