Weiter beantragte er, die geänderte Klage zuzulassen. 1.12 In ihrer Duplik vom 8. Juli 2024 bestätigte die Beklagte ihr Rechtsbegehren auf kostenfällige Abweisung der Klage (pag. 233 ff.). 1.13 Mit Eingabe vom 22. Juli 2024 ersuchte der Kläger um Fristansetzung, um zu den neuen Vorbringen und Beweismitteln in der Duplik Stellung nehmen zu können (pag. 317 f.). 1.14 Mit Verfügung vom 24. Juli 2024 wies die Instruktionsrichterin den Antrag des Klägers ab und verwies auf die Äusserungsmöglichkeit anlässlich der Hauptverhandlung (pag. 320 f.). 1.15 Die Hauptverhandlung fand am 2. April 2025 statt (pag.